Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Hebammen der Femily-Hebammenbegleitung sowie der Schwangeren bzw. der Kursteilnehmer/in.

2. Leistungen

Die Hebammen erbringen die allgemeinen Hebammenleistungen bei Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und erstem Lebensjahr. Darüber hinaus erbringt sie bei gesonderter Vereinbarung zusätzliche Eigenleistungen, zu deren Vergütung Sie als Auftraggeberin verpflichtet sind.

3. Kostenübernahme / Hebammenhilfe

a) Gesetzlich Versicherte

Die Vergütung der Hebammenleistungen ist für gesetzlich Versicherte im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vom 01.08.2007 geregelt.

Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Um welche Leistungen und welchen Leistungsumfang, es sich genau handelt, können Sie in dem o.g. Vertrag einsehen.

b) Privat Versicherte

Als privat Versicherte erhalten Sie eine Rechnung entsprechend der gültigen Privat-Gebührenordnung NRW/Hessen. Die Erstattung der Hebammengebühren im Rahmen eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses hängt von den Einzelheiten des jeweils geschlossenen Krankenversicherungsvertrages ab. Welche Hebammenleistungen im jeweiligen Vertrag Ihrer Privatkasse enthalten sind, klären Sie bitte zu Beginn der Betreuung mit Ihrer Privatversicherung.

c) Selbstzahler, private Rechnungsstellung

Sofern bei Ihnen kein Krankenversicherungsschutz besteht oder Sie Eigenleistungen (Ziffer 5) in Anspruch nehmen, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines Kostenträgers (z.B. Krankenkasse etc.).

4. Kurse

Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sowie bei wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.

a) Kursgebühren:

Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme falls möglich direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Eine Erstattung bereits gezahlter Beträge ist nicht möglich. Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Ist eine Abrechnung der Kursgebühren mit der Krankenkasse nicht möglich, gelten die Bedingungen für privat versicherte Teilnehmer.

b) Rücktritt:

Nach Buchung kann bis zu 2 Wochen vor Beginn des Kurses persönlich, telefonisch oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Bis 1 Woche vor Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50% der Kursgebühren. Danach ist die gesamte Kursgebühr fällig.

Da die einzelnen Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.

c) Ausnahmesituationen

In Ausnahmesituationen ist die Hebamme/Kursleiterin berechtigt die Kurse virtuell live anzubieten. In diesem Fall besteht weiterhin Anspruch auf die komplette Kursgebühr.

5. Quittierungspflicht

Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe (§ 134a SGB V) zum 01.08.2007 sind Hebammen verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse die erbrachten Leistungen von Ihnen als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Ihre Unterschrift ist Voraussetzung, damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abrechnet werden können. Es ist daher erforderlich, dass Sie alle von der Hebamme erbrachten Leistungen einzeln quittieren.

Zum Abschluss Ihrer Betreuung erhalten Sie zusätzlich ein Schreiben, in dem Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass es sich bei den Quittierungen um Ihre persönliche Unterschrift handelt, dass Sie die abgerechnete Leistung erhalten haben und dass Sie diese zeitnah quittiert haben.

6. Eigenleistungen, Wahlleistungen

Neben den durch Ihre gesetzliche oder private Versicherung abgedeckten Leistungen gibt es auch solche Leistungen, die Sie nach Ihrer freiwilligen Entscheidung auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen können. Es handelt sich um Leistungen, welche die Hebamme Ihnen als Eigenleistungen anbietet.

Dabei handelt es sich um solche Leistungen, die entweder im Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe überhaupt nicht geregelt sind (beispielsweise naturheilkundliche Methoden und alle Leistungen der Frauengesundheitsberatung) oder deren Kostenübernahme durch die Krankenkasse kontingentiert ist (beispielsweise nur in einer bestimmten Anzahl, für eine bestimmte Dauer übernommen werden oder eine Begrenzung, wie bei der Wegegeldabrechnung stattfindet).

Wenn Sie kontingentierte Leistungen der Hebammenhilfe beauftragen, werden Ihnen diese nach Erbringung privat in Rechnung gestellt. Die Vereinbarung von Ratenzahlung ist nach Absprache möglich. Manche Krankenkassen erstatten im Rahmen einer Einzelfallentscheidung diese Kosten, ggf. auch nur anteilig, weshalb Ihnen empfohlen wird, sich bei Ihrer Krankenkasse vor einer Leistungserbringung schriftlich zu erkundigen und auf eine schriftliche Rückmeldung (Kostenübernahme, Ablehnung) zu bestehen.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

7. Hinweise

a) Terminvereinbarung:

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann es bei Terminen zu Verschiebungen oder Ausfällen kommen. Sollte dies der Fall sein, werden Ihnen umgehend Ersatztermine angeboten. Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

b) Änderungen Versichertenverhältnis und von persönlichen Daten:

Ändern sich im Laufe der Betreuung Ihr Versicherungsverhältnis oder Ihre persönlichen Daten, wie Familienname, Adresse, Telefonnummer, ist dies umgehend mitzuteilen.

c) Schweigepflicht:

Hebammen unterliegen der Schweigepflicht. Sämtliche im Rahmen der Berufsausübung erlangten Mitteilungen, Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde werden absolut vertraulich behandelt.

8. Haftung

Eine Haftung der Hebamme ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind oder ein Personenschaden vorliegt. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebammen haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Femily-Hebammenbegleitung übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände in ihren Praxisräumen.

Stand: Mai 2016

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